Termine für den Übergang zur Sekundarstufe 1
22.09.2026 Elternabend „Wohin nach der Grundschule?“ 18.00 bis ca.19.00 Uhr auf dem Dachboden der Sudbrackschule
09.11.2026 Eltern-Kind-Sprechtag in der Sudbrackschule – Einzelberatung mit Protokoll
10.11.2026 Informationsabend zum Themenfeld „Übergang von der Grundschule and die weiterführende Schule“ von 19.00 bis 21.00 Uhr im Großen Ratssaal
25. Januar 2027: Zeugniskonferenz, Über die Empfehlung berät die Klassenkonferenz und entscheidet über die Begründung als Zeugniskonferenz. Grundlage der Entscheidung sind: Leistungsstand / Lernentwicklung/ Fähigkeiten / Einbeziehung der Ergebnisse des Beratungsgesprächs
12. Februar 2027 Zeugnisausgabe, Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und der begründeten Schulformempfehlung. Dabei sind neben der HS oder der RS oder des GY auch automatisch die Gesamtschule / Sekundarschule zu benennen. Es kann eine weitere Schulform genannt werden, die das Kind als “mit Einschränkung geeignet” besuchen könnte. Bei einer Entscheidung für diese Schulform werden die Eltern von der weiterführenden Schule zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Anmeldung https://www.bildung-in-bielefeld.de/thema-wohin-nach-der-grundschule/
Die Eltern melden den Schüler oder die Schülerin in der von ihnen gewählten Schulform an. Die Erziehungsberechtigten legen bei der Anmeldung das Halbjahreszeugnis und die begründete Schulformempfehlung, die Geburtsurkunde und den Anmeldeschein für Sek. I vor.
Alle Schulformen haben in einem vorgegebenen Zeitraum Anmeldungen entgegenzunehmen.
Hinweis: Für Kinder, bei denen im Rahmen eines AO-SF Förderbedarf festgestellt wurde, gelten andere Fristen und Regelungen für den Übergang in die Sekundarstufe I. Die zuständigen Lehrkräfte informieren darüber in einem persönlichen Gespräch.

