Familien, die ein geringes Einkommen haben, können zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe bekommen. Das bedeutet, dass bestimmte Kosten übernommen werden können, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Klassenfahrten und Ausflüge, Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Lernförderung (Nachhilfe), Sprachförderung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lebensjahr).

Berechtigt sind zum Beispiel Familien, die Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Die Beantragung erfolgt über das Amt für Soziale Leistungen der Stadt Bielefeld: Bildung und Teilhabe – Leistungen beantragen – Serviceportal Stadt Bielefeld. Im Anschluss können Sie uns die Bildungskarte Ihres Kindes vorlegen und wir können z.B. die Klassenfahrt darüber abrechnen.

Bei Rückfragen zu Bildung und Teilhabe können Sie sich an unsere Schulverwaltungsassistenz Julia Thieke wenden: julia.thieke@sudbrack.schule oder 0521-5188099.

Die BuT-Karte wird mit dem Guthaben Ihres Kindes für Leistungen der Bildung und Teilhabe aufgeladen und dieses kann von der Schule zur Abrechnung von z.B. Klassenfahrten und Ausflügen und die Mittagsverpflegung genutzt werden.

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