Termine für den Übergang zur Sekundarstufe 1

17.11.2025 Eltern-Kind-Sprechtag in der Sudbrackschule – Einzelberatung mit Protokoll

Im Januar 2026: weitere Einzelberatung in Absprache mit den Klassenlehrkräften möglich

19. Januar 2026: Zeugniskonferenz, Über die Empfehlung berät die Klassenkonferenz und entscheidet über die Begründung als Zeugniskonferenz. Grundlage der Entscheidung sind: Leistungsstand / Lernentwicklung/ Fähigkeiten / Einbeziehung der Ergebnisse des Beratungsgesprächs

06. Februar 2026 Zeugnisausgabe, Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und der begründeten Schulformempfehlung. Dabei sind neben der HS oder der RS oder des GY auch automatisch die Gesamtschule / Sekundarschule zu benennen. Es kann eine weitere Schulform genannt werden, die das Kind als “mit Einschränkung geeignet” besuchen könnte. Bei einer Entscheidung für diese Schulform werden die Eltern von der weiterführenden Schule zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Anmeldung https://www.bildung-in-bielefeld.de/thema-wohin-nach-der-grundschule/

Die Eltern melden den Schüler oder die Schülerin in der von ihnen gewählten Schulform an. Die Erziehungsberechtigten legen bei der Anmeldung das Halbjahreszeugnis und die begründete Schulformempfehlung, die Geburtsurkunde und den Anmeldeschein für Sek. I vor.

Alle Schulformen haben in einem vorgegebenen Zeitraum Anmeldungen entgegenzunehmen.

Hinweis: Für Kinder, bei denen im Rahmen eines AO-SF Förderbedarf festgestellt wurde, gelten andere Fristen und Regelungen für den Übergang in die Sekundarstufe I. Die zuständigen Lehrkräfte informieren darüber in einem persönlichen Gespräch.

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